Aktuelle Corona Vorgaben 

Die Vorschriften für den Sport sind in § 11 geregelt. Dabei gelten künftig in allen öffentlichen und privaten gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) einheitliche Regelungen, insbesondere die „3G-Regelung“, d.h. es haben neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu den Sportanlagen. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (siehe „Testpflicht“).

Eine tabellarische Übersicht der geltenden Regelungen ist nachfolgend dargestellt.


Sportausübung im Innenbereich und im Außenbereich auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen

Anzahl der zulässigen Personen
(Kontaktbeschränkung) |  Die Sportausübung im Innenbereich sowie auf Außensportanlagen ist in unbegrenzter Anzahl zulässig.Die Sportausübung außerhalb von Sportanlagen (also im öffentlichen Raum) ist zulässig.

Art der Sportausübung
(Sportarten, Training/Wettkampf) |  Sportausübung von Individual- und Mannschaftssportarten auch mit Kontakt.Training und Wettkampf sind zulässig

Testpflicht
(§ 2 Abs. 3) |  Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen von der Testpflicht:
- keine Testpflicht für Minderjährige
- keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene PersonenEin vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend (§ 2 Abs. 3 Satz 2).
Sonderregelung bei Wettkämpfen und Turnieren:
Im Einvernehmen mit dem Gastverein können die Testungen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 auch bereits vor der Abreise durch den anreisenden Verein verantwortlich durchgeführt werden.

Kontakterfassung |  keine Pflicht zur Kontakterfassung

Zuschauerinnen und Zuschauer |  Bei der Ausrichtung von Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport sind Zuschauerinnen und Zuschauer nach Maßgabe des § 4 zulässig. Informationen zu den für Veranstaltungen geltenden Regelungen finden Sie unter dem Reiter „Veranstaltungen“.

Gemeinschaftsräume / Umkleiden / Duschen / Toiletten |  Bei Nutzung von Duschen und Umkleiden in Innenräumen gelten die Zugangsregelungen für den  Innenbereich (3G-Regelung).

Maskenpflicht |  Keine Maskenpflicht